Kündigung? Ihr Arbeitsrechtsanwalt hilft.

Wenn Ihnen die Kündigung ausgesprochen wird, gibt es einige wichtige Dinge, die beachtet werden müssen.

Im Falle einer nicht rechtmäßigen Kündigung können Sie selbstverständlich dagegen vorgehen. Es könnte beispielsweise der allgemeine Kündigungsschutz greifen oder die Kündigung könnte nicht frist- und formgerecht zugegangen sein.

Haben Sie also Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung, sollten Sie sofort reagieren. Ziehen Sie umgehend einen Rechtsanwalt zur Rate. Rechtsanwalt Ziegler in Rostock nimmt sich gerne Ihrer Sache an.

Schon vorab können Sie sich auf dieser Seite zur Kündigungsschutzklage und deren Voraussetzungen sowie zu den verschiedenen Arten der Kündigung informieren.

Kündigungsschutzklage

Falls Sie eine unrechtmäßige Kündigung erhalten haben, können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Diese Klage verfolgt das Ziel, dass das Arbeitsgericht die ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt und das Arbeitsverhältnis somit weiterhin besteht. Auf dieser Seite finden Sie Artikel über die Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage, insbesondere der Fristwahrung.

Kündigungsschutz

Das deutsche Arbeitsrecht kennt 2 Arten des Kündigungsschutzes: den allgemeinen und den Sonderkündigungsschutz. Der allgemeine Kündigungsschutz greift wenn der Arbeitnehmer mehr als 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet hat und mehr als 10 Arbeitnehmer dort beschäftigt werden.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Arbeitnehmer, also diejenigen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind.