BAG Urt. v. 18.09.2018     9 AZR 162/17

Nach arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist verfallen gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.

BAG: Ausschlussklausel verstößt gegen geltendes Recht, daher unwirksam, wenn sie Anspruch auf Mindestlohn einschränken; Mindestlohnanspruch verfällt nicht (Arbeitgeber muss ehemaligen Mitarbeiter für nicht genommenen Urlaub entschädigen, obwohl Ausschlussfrist abgelaufen ist).