BAG Urt. v. 23.01.2019 7 AZR 733/16
BAG: sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber bereits zuvor beschäftigt war (egal ob befristet oder unbefristet).
Ausnahmefälle, in denen Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar ist, wenn Vorbeschäftigung
- Sehr lange zurückliegt (8 Jahre nicht sehr lang)
- Ganz anders geartet war
- Von sehr kurzer Dauer war