Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer

Ab 01.10.2013 gelten erstmals tarifliche Mindestlöhne für Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Die Zeitarbeitsbranche, Gebäudereiniger und das Baugewerbe erhalten durch die Anhebung der Lohnuntergrenzen ab 01.01.2014 mehr Geld.

Der neue Branchenmindestlohn für Steinmetze und Bildhauer liegt in den alten Bundesländern und Berlin bei 11 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern bei 9,75 Euro. Eine weitere Erhöhung soll es im Mai 2014 geben.
Die Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums haben das Kabinett passiert und legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Der Tarifvertrag gilt bis 30.04.2015.

Die angehobenen Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger liegen ebenfalls bei 11 Euro bzw. 9,75 Euro.
Beshcäftigte im Baugewerbe erhalten im Westen und Berlin je nach Lohngruppe zwischen 11,10 – 13,95 Euro und im Osten einheitlich 10,50 Euro. Die Regelungen sind bis zum 31.10.2015 befristet.

Der Lohn für Zeitarbeiter wird ab 01.01.2014 um 3,8% im Westen und 4,8% im Osten angehoben.Vorgesehen ist eine weitere Anpassung zum 01.04.2015.